Alois Roth GmbH & Co KG Metallbau-Schlosserei
Alois Roth GmbH & Co KG  Metallbau-Schlosserei 

Impressum

Verantwortlich:

Alois Roth GmbH & Co KG

Gießgraben 2

97253 Gaukönigshofen

Renate Roth

 

Kontakt

Telefon: 09337 629

Telefax: 09337 1455

E-Mail: roth-metallbau@t-online.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister

Amtsgericht Würzburg: HRA 3074

 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DE229424185

Geschäftsführer: Peter Roth

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Gewähr für die Inhalte sowie Vollständigkeit und Richtigkeit, auch externer Links. Für den Inhalt, seine Darstellung bzw. die Verlinkung der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Dies gilt auch, wenn diese Internetseiten ohne Kenntnis des Betreibers dieser Seite per Hyperlinks durch Dritte verwendet werden.

Alle Rechte vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, diese Homepage, Ihre Inhalte oder Teile daraus in irgendeiner Form zu vervielfältigen oder zu nutzen. 

 

 

Datenschutzerklärung

 

Firma Alois Roth GmbH & Co KG führt ihre Webseiten nach den im Folgenden geregelten Grundsätzen:

 

Firma Alois Roth GmbH & Co KG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und bemüht sich, stets die Grundsätze der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu berücksichtigen.

 

  1. Begriffserklärungen

    „Personenbezogene“ Daten liegen dann vor, wenn diese Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person enthalten, hierunter fallen insbesondere Name und Adresse sowie Mitgliedsname, Kennwort und IP-Adresse.

    Unter der „Erhebung“ von Daten versteht man das Beschaffen von Daten.

    „Verarbeiten“ meint das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von Daten.

    Unter dem Begriff „Nutzung“ versteht man jede weitere Verwendung, die nicht unter Verarbeitung fällt.
     

  2. Erhebung und Verarbeitung von Daten

    a) Vertragsverhältnis

    Im Rahmen der Begründung des Vertragsverhältnisses zwischen Firma Alois Roth GmbH & Co KG und dem Kunden werden die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet.


    b) Kundenkonto
    Im Rahmen des Kundenkontos werden Daten des Kunden erhoben und verarbeitet. Insbesondere werden die Kaufaktivitäten des Kunden gespeichert, so dass er diese jederzeit einsehen kann.

     

  3. Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten

    a) Eigene Nutzung
    Personenbezogene Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden zur Abwicklung und Erfüllung des Vertrages und für die technische Administration genutzt.

    b) Kundenkonto
    Das Kundenkonto dient dem Kunden dazu, ihm die Steuerung seiner Kaufaktivitäten, die Verwaltung seines Kundenkontos und seiner persönlichen Einstellungen zu ermöglichen.

    c) Cookies
    Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

    d) Weitergabe der personenbezogenen Daten
    Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. 

    e) Weitergabe im Übrigen
    Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Übrigen nur unter den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes oder nach Aufforderung durch Behörden, Gerichte und das Finanzamt oder bei einer Inanspruchnahme seitens eines Dritten auf Grund einer möglichen Verletzung von Schutzrechten (Urheber-, Marken-, und sonstige Leistungsschutzrechte) durch einen Schutzrechtsinhaber.

  4. Löschung der gespeicherten Daten, Auskunft, Sperre und Widerruf, Ansprechpartner

    a) Löschung, Sperrung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
    Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Beendigung der sonstigen Nutzung werden die personenbezogenen Daten des Kunden unmittelbar gelöscht, soweit sie zu einer weiteren Vertragsabwicklung nicht mehr notwendig sind. An die Stelle der Löschung tritt eine Sperrung, wenn dieser eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegensteht.

    b) Widerruf der Einwilligung
    Der Kunde kann seine erteilte Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu genügt bereits die Übersendung einer Email an roth-metallbau@t-online.de

    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur Löschung gemäß Nr. 4 a).

    c) Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung
    Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

    d) Ansprechpartner
    Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten sowie für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten ist Ihr Ansprechpartner

    Alois Roth GmbH & Co KG

    Peter Roth

    Gießgraben 2
    97253 Gaukönigshofen OT Wolkshausen
    Deutschland

    Telefon: +49 9337 629

    Email: roth-metallbau@t-online.de

  5. Änderung der Datenschutzerklärung

    Falls die Fa. Alois Roth GmbH & Co KG die Datenschutzerklärung ändert, dann wird dies auf der Homepage kenntlich gemacht und die registrierten Kunden werden per Email darüber informiert.

    Stand, 24.05.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten vorrangig die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber, soweit dieser nicht zu den baubewanderten Kreisen gehört, ein Exemplar der VOB Teil B und lässt sich den Empfang gesondert schriftlich bestätigen.

Die Geschäftsbedingungen und die VOB, Teil B, haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs - oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind für die Dauer von 24 Werktagen ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts anderes bestimmt ist.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unan-gemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchen-übliche Maß hinausgehen. An Kosten-voranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.3 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtliche Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weiterge-geben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

2.4 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

2.5 Sämtliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns -, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.

2.6 Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.

3. Auftragserteilung

Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge.

Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages.

4. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nach-stehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß oder Lohn- und Lohnneben-kosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer.

4.3 Für nachträglich verlangte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für den Auftragnehmer unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarifliche Zuschläge und Zulagen berechnet.

5. Zahlung

5.1 Für alle Zahlungen gilt § 16 VOB, Teil B.

5.2 Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Akzepte oder Kunden-wechsel werden nur erfüllungshalber ange-nommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungs-pflichtigen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist von 12 Werktagen, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist er sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertrags-preisen abzurechnen und Schadenersatz-ansprüche zu stellen.

6. Lieferzeit und Montage

6.1 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftrags-bestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber, zu beginnen, sofern der Auftraggeber die nach Nummer 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

6.2 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrecht-erhaltung des Vertrages Schadenersatz gemäß § 6 Nr. 6 VOB, Teil B verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er zum Beispiel (neu) für das erfolglose Angebot sowie

für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.

7. Abnahme und Gefahrübergang

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird, und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

Das Objekt ist nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Im Übrigen gelten die §§ 7 und 12 der VOB, Teil B.

8. Mängelansprüche

8.1 Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft.

8.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit sie zumutbar sind und keine Wertverschlechterung darstellen.

8.3 Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu treffen.

8.4 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs - bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiter-veräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

9.4 Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in des Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab.

9.5 Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftrag-geber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Neben-rechten an den Auftragnehmer ab. Übersteigt der Wert für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktritts-erklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben.

10. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

11. Rechtsgültigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Unsere Anschrift:

Alois Roth GmbH & Co KG

Metallbau-Schlosserei

Gießgraben 2

97253 Wolkshausen

Tel. 09337 629

Fax: 09337 1455

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